Der Elternrat am NSG

 

Aufgaben des Elternrats

Unsere Hauptaufgaben sehen wir darin, die Anliegen aller Eltern gegenüber der Schulleitung des NSG zu vertreten und das gemeinsame Wirken von Eltern, Schulleitung und Lehrkräften zu unterstützen.

Wir beteiligen uns aktiv am Schulleben des NSG sowie bei Veranstaltungen außerhalb des normalen Schulbetriebs. Auf den regelmäßigen Elternratssitzungen werden von der Schulleitung alle wesentlichen die Schule sowie die Schülerschaft betreffenden Planungen und Entscheidungen dargelegt und gemeinsam erörtert. Die von den Elternvertretern bzw. Eltern an uns herangetragenen Anliegen besprechen wir kooperativ und vertrauensvoll mit der Schulleitung.

Engagement der Eltern

Erst durch die Mitarbeit von Eltern wird unsere Schule lebendig. Daher nimmt das vertrauensvolle Zusammenwirken von Schulleitung und Lehrkräften mit den Eltern und Schülern am NSG eine besondere Stellung ein. Das gemeinsame Wirken der Eltern und Lehrer unterstützt die Qualität der schulischen Ausbildung, die christliche Erziehung und die persönliche Fortentwicklung der Kinder. Eltern können sich in vielfältiger Weise an der Gestaltung des Schullebens am NSG beteiligen. Neben einer Tätigkeit als Klassenelternvertreter oder Elternratsmitglied gibt es viele andere Möglichkeiten sich einzubringen. Eltern können sich u.a. bei klasseninternen Veranstaltungen, wie z.B. Klassenausflügen, als Elternbegleitung beteiligen, oder durch die Mitarbeit im Rahmen von Projektwochen und die Organisation, Mithilfe und Mitgestaltung von Klassen- und Schulfesten zum gemeinsamen Miteinander beitragen.

Beteiligen Sie sich am Schulleben! Unsere Schule lebt durch eine gute Zusammenarbeit und das gemeinsame Miteinander von Schülern, Lehrern und Eltern. Wir freuen uns auf Ihr Engagement, Ihre Hilfe, Ihre Unterstützung und neue Ideen!

Ihr Elternrat

 

Kontakt: elternrat@nsg-hh.de

 


 

Rahmenschulordnung

Das Erzbistum Hamburg, das die katholischen Schulen trägt, hat eine Rahmenschulordnung eingesetzt. Sie beinhaltet das Leitbild der katholischen Schulen in Hamburg sowie die Regelungen zur schulischen Selbstverwaltung und zur Schulverwaltung allgemein.

Klassenelternvertreter

Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres zwei Klassenelternvertreter sowie deren Stellvertreter. Diese setzen sich für die Belange der Klasse ein und pflegen die Beziehungen und den Informationsaustausch der Eltern untereinander. Die Klassenelternvertreter stellen damit ein wichtiges Bindeglied zwischen den Eltern und Lehrern einer Klasse dar.

Elternrat

Der Elternrat wird auf der Elternversammlung zu Beginn eines jeden Schuljahrs von den Klassenelternvertretern für jeweils drei Jahre gewählt (Ersatzmitglieder für ein Jahr). Jedes Jahr scheidet ein Drittel der Mitglieder aus. Alle Eltern, deren Kinder das NSG besuchen, können sich zur Wahl stellen. Der Elternrat tagt regelmäßig ca. alle 4 - 6 Wochen im Schulgebäude. Der Schulleiter Herr Rademacher nimmt hierbei an den Sitzungen des Elternrats teil.

Schulkonferenz

In der Schulkonferenz als oberstem Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Verwaltung haben die Elternratsvertreter ein direktes Stimmrecht und können damit bei allen wichtigen schulischen Angelegenheiten Einfluss nehmen.

 
Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies.
Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz.